Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

AVS Werbetechnik

1. Allgemeines:

Alle Lieferungen und sonstige Geschäfte erfolgen ausdrücklich nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Alle Aufträge, insbesondere abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen ihrer Gültigkeit in jedem einzelnen Falle der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer. Wir behalten uns vor, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang einer Bestellung vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Etwa im Gegensatz zu den hier niedergelegten Bedingungen stehende Einkaufsbedingungen des Käufers, haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preise:

Alle Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit, usw. freibleibend. Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) inkl. Umsatzsteuer und soweit nicht anders vereinbart ab Werk. Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung seine Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige, neue Preis berechnet. Im Falle wesentlicher Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei offenkundig fehlerhafter Preisfestsetzung oder bei offenkundigen Rechenfehlern sind wir zu entsprechenden Nachforderungen berechtigt. Das gleiche gilt, wenn der Käufer erkennen konnte, dass unsere Preisabgabe oder Ausdrucke fehlerhaft waren. Die Verpackung wird gesondert berechnet. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von 30,00 € unterschreiten, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,00 €.

Bei Spezialanfertigungen, die einen gewissen Warenwert erreichen, ist eine Anzahlung von 35% bei Vertragsabschluss, 35% bei Lieferavis und 30% innerhalb 30 Tage nach Rechnungserstellung erforderlich.

3. Versand und Versicherung:

Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Jeder Versand, auch bei frachtfreier Lieferung oder durch unsere Transportmittel, erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Käufers. Wir tragen keine Verantwortung für eventuell während des Transportes auftretende Schwierigkeiten. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten vorgenommen. Im Hinblick auf die Verpackungsordnung vom 12.06.01 erklärt der Käufer mit der Entgegennahme der Ware ausdrücklich seinen Wunsch nach der Art und Umfang der Transportverpackung. Nicht-Vollkaufleute können innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen eine andersgeartete Erklärung abgeben. Bis 250,00 € Nettowarenwert berechnen wir einen Verpackungsanteil sowie Versandkosten. Ab 250,00 € Nettowarenwert erfolgt der Versand frei Haus im Inland. Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferung

Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind jedoch unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung schließt Inverzugsetzung des Verkäufers und Schadensersatzansprüche gegen uns aus. Bei Nichtlieferung, späterer Lieferung oder nur teilweiser Lieferung stehen dem Käufer keinerlei Ersatzansprüche gegen uns zu. Lieferschwierigkeiten oder Lieferdifferenzen berechtigen den Käufer nicht vom Vertrag zurückzutreten. Technische Änderungen und erforderliche Umstellungen in unserem Lieferprogramm behalten wir uns vor. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorkasse. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor.

5. Gewährleistung

Geringfügige Abweichungen von Qualität, Massen und Mengen, sowie Farbabweichungen zu früher gelieferten Waren bilden keinen Grund zu Beanstandungen. Für die Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken übernehmen wir keine Haftung.

Achtung: Wenn Isolierglasscheiben ganz oder teilweise beklebt oder hinterlegt werden, kann es bei Temperaturschwankungen zu Glasschäden durch thermische Spannungen kommen. Auch hier übernimmt die AVS WERBETCHNIK GmbH keine Haftung!!!

 

6. Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Empfang sofort und in jeder Beziehung auf Tauglichkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art, müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung spätestens 1 Woche nach Wareneingang schriftlich bei uns eingehen. Versteckte Mängel sind innerhalb 1 Woche nach Bekannt werden, spätestens jedoch innerhalb 4 Wochen ab Lieferung schriftlich bei uns vorzutragen. Ist eine Sendung äußerlich beschädigt, haben Sie den Empfang abzulehnen und ein vom Versandunternehmen abgezeichnetes Protokoll bei der Anlieferung anzufertigen und unverzüglich an uns zu übersenden. Nach rügelosem Ablauf dieser Frist gilt die Warenlieferung als in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und vertragsgemäß anerkannt. Bei begründeter Mängelrüge behalten wir uns die Entscheidung vor, ob eine Preisminderung oder unter Rücknahme der Ware eine kostenlose Ersatzlieferung erfolgt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungen. Bei Verkauf nach Muster gelten diese unverbindlich und gewährleisten lediglich eine annähernd zutreffende Ausführung, die gemäß Rohstoff- und branchenüblicher Fertigungstoleranz variieren kann. Rücksendungen bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

7. Anwendungstechnische Beratung

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Auch eine Haftung wegen Unterlassung ist ausgeschlossen. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt.

8. Lohnveredelung

Bei Lohnverarbeitung oder Lohnveredlung erfolgt die Anlieferung, Verwahrung und Verarbeitung von Rohstoffen und Halbfabrikaten auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Gleiches gilt für die Rücklieferung der Fertigware. Für Schäden oder Verluste an den bei uns eingelagerten Materialien wird kein Ersatz oder Ausgleich für Wertminderung geleistet.

9. Zahlung

Soweit in Rechnungen keine anderen Zahlungsbedingungen ausdrücklich genannt sind, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Bei Überschreiten einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, ab Rechnungsdatum, werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens, Verzugszinsen in Höhe von 1% für jeden angefangenen Monat berechnet. Bei Zahlungsfristüberschreitung sind wir berechtigt, die weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern, außerdem werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbindung sofort fällig. Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neuen Rechnungen kein Skontoabzug gewährt. Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages werden vorangegangene, fällige Rechnungsbeträge sofort und ohne Skontoabzug eingezogen. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schuld verwandt. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gründen sind ausgeschlossen. Änderungen in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungspflichten, überschreiten einer Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns, Sicherzustellung der Zahlung vor Anfertigung des Auftrages zu verlangen. An uns nicht bekannte Käufer erfolgt die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über sie verfügen können. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Höchstlaufzeit ist 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskont, Wechselspesen und ähnliche Angaben gehen zu Lasten des Käufers. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung, einschließlich der Kosten als Zahlung.

10. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller Forderungen, die uns aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden ihm gegenüber zustehen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Alle Forderungen des Käufers, die ihm aus etwaiger Weiterveräußerung gelieferter Waren entstehen, gelten sicherheitshalber mit allen Nebenrechten, in voller Höhe und bereits jetzt als an uns abgetreten. Werden die gelieferten Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir an. Der Käufer darf seine Forderungen nicht an Dritte abtreten oder verpfänden, ohne das Einverständnis eines Geschäftsführers eingeholt zu haben. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von jeder Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder Sonstigem, unsere Eigentumsrechte beeinträchtigen Maßnahmen Dritter zu unterrichten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Käufers sind wir berechtigt, unser Eigentum unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten zur Übernahme in unmittelbaren Besitz herauszuholen. Die Rücknahme entbindet den Käufer nicht von dessen Zahlungsverpflichtung. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware bestmöglich zu verwerten. Der hierdurch – nach Abzug anfallender Kosten – entstandene Erlös wird dem Käufer auf seine Verbindlichkeit angerechnet.

11. Behördliche Vorschriften

Für die Einhaltung behördlicher Sicherheitsvorschriften bei der Lagerung und bei der Verarbeitung gelieferter Waren, ist der Käufer bzw. der Verarbeiter selbst verantwortlich.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Neuss.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

 

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